Safety first

Wir haben uns lang und breit Gedanken um das Thema Sicherheit gemacht. In der heutigen Zeit ist das für uns ein sehr wichtiges und sensibles Thema.

In unserer Jugend war noch vieles leichter und lockerer. Wir erinnern uns selbst gut und gerne daran, wie wir mit dem Papa oder Opa erste Erfahrungen mit Werkzeug gesammelt haben. Neben der wertvollen Zeit, und schönen Erinnerungen wird das Vertrauen zueinander und das eigene Selbstvertrauen gestärkt. Heraus kommt ein Ergebnis, auf das wohl alle zu Recht stolz sein können.

Jedes Kind ist ein Individuum und hat seine persönlichen Stärken und Schwächen. Ihr als Bezugspersonen kennt diese am besten und könnt es dahingehend unterstützen. Traut ihnen was zu und unterstützt es, wenn es Hilfe benötigt. Lasst sie keinesfalls unbeaufsichtigt und seid für sie da.
Wir sind der Meinung, dass Kinder rechtzeitig, im Rahmen ihrer eigenen Fähigkeiten, den richtigen Umgang mit Werkzeug unter Aufsicht erlernen können.

Aber denkt immer daran: Der Umgang mit Werkzeug verlangt Respekt und Achtsamkeit. Kinder können diese Gefahren noch nicht einschätzen und müssen den Umgang erst erlernen. Daher ist die Aufsichtsperson in der Pflicht das Kind zu schützen und trägt die volle Verantwortung für die Umsetzung.
Wir verkaufen ausschließlich echtes und scharfes Werkzeug. Denn wir sind persönlich der Überzeugung, dass ein scharfes Messer, bei richtigem Umgang weniger Gefahren birgt, als ein stumpfes, bei dem unkontrolliert mit Kraft versucht wird das Ziel zu erreichen.

Wir bitten, die folgenden Sicherheitshinweise streng zu beachten und ernst zu nehmen.
Euer Team von Liwowo

 

Allgemeine Sicherheitshinweise:
Unsere Produkte sind keine Spielzeuge im Sinne der Spielzeugrichtlinie.
Die Benutzung ist nur unter unmittelbarer Aufsicht einer erwachsenen Person gestattet. Aufsichtspflichtige Personen haben die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen (z. B. Kinder des Käufers oder Kinder Dritter) selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen. § 828 BGB bleibt unberührt.
Der Aufsichtspflichtige ist verpflichtet, selbst keine Gefahrenquellen zu schaffen sowie erkannte Gefahrenquellen zu unterbinden, wo ihm dies selbst auf einfache Art und Weise möglich ist.
Von Gefahrenquellen auf deren Eintritt oder Bestand der Aufsichtspflichtige ausnahmsweise keinen Einfluss hat, sind die Aufsichtsbedürftigen entweder fernzuhalten (Verbote), zu warnen oder es sind ihnen Hinweise zum Umgang mit diesen Gefahrenquellen zu geben.
Die Warnungen und Erklärungen sind in ihrer Ausdrucksweise und Intensität altersgerecht so zu gestalten, dass sie von den Aufsichtspflichtigen auch tatsächlich verstanden werden.
Der Aufsichtspflichtige hat sich zu vergewissern, ob diese von den Aufsichtsbedürftigen auch verstanden und befolgt werden. Dies stellt eine Verpflichtung zur tatsächlichen Aufsichtsführung dar.
Eine permanente Anwesenheit hängt von der Einsichtsfähigkeit sowie dem handwerklichen Geschick der Aufsichtsbedürftigen ab. Bei Zweifeln hat der Aufsichtspflichtige permanent anwesend zu sein.
Weitere wichtige Hinweise entnehmt bitte aus §8 unserer AGB.